Eltern aufgepasst: 7 Tipps für mehr Kinderzulagen und Steuerstattungen

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Neben dem geläufigen Kinder- und Betreuungsgeld bestehen einige staatliche Zuschüsse, welche nur bei wenigen Eltern bekannt sind. Die Mami & Papi Redaktion hat für Sie die sieben attraktivsten Tipps zusammgestellt über die sich Ihr Sparschwein freuen wird.

von Mami & Papi Redaktion

 

1. Tipp: Rückerstattung von Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr

Die Kinderbetreuung kann bis zum 14. Lebensjahr steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählen Kosten, die durch den Besuch eines Kindergartens, einer Kinderkrippe, den Einsatz einer Tagesmutter oder eines Au-Pair-Mädchens entstehen. Passen die Großeltern auf Ihr Kind auf? Dann können Sie einen Vertrag mit einem festgelegten Lohn mit Ihren Eltern vereinbaren und die Kosten steuerlich absetzen. Der Vertrag und der Überweisungsbeleg gelten hier als Quittung. Kosten für einen Babysitter können nur bei einem steuerpflichtigen Babysitter geltend gemacht werden. Wenn dieser sein Geschäft gewerblich betreibt, kann er Ihnen eine Rechnung ausstellen, die Sie einreichen können.

2. Tipp: Steuerliche Absetzung von Umzugskosten für Familien

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder aus anderen Gründen umziehen und Ihr Kind in die neue Schule, den Kindergarten oder die Krippe wechseln muss, können Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören auch die Kosten für den Transport von Möbeln, den Umzugswagen oder Umzugshilfe. Diese Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

3. Tipp: Steuerfreies Kindergeld für volljährige Kinder

Wenn Ihr Kind bereits volljährig ist und noch in Ausbildung ist, können Sie weiterhin Kindergeld beantragen – und das steuerfrei. Das gilt sowohl für das Studium als auch für eine Ausbildung. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind noch keine eigene Einkommensquelle hat oder weniger als den festgelegten Betrag verdient. Achten Sie darauf, rechtzeitig den Antrag bei der Familienkasse zu stellen, um von dieser Unterstützung zu profitieren.

4. Tipp: Sonderausgaben für Kinderkrankenversicherung

Die Kosten für die Krankenversicherung Ihres Kindes können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Beiträge für eine Zusatzversicherung, zum Beispiel für Zahnbehandlung oder Brillen, lassen sich absetzen. So sparen Sie nicht nur im Alltag, sondern auch bei der Steuererklärung.

5. Tipp: Steuerliche Absetzung von Ausgaben für Schulmaterialien

Eltern können Ausgaben für Schulmaterialien in der Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören Ausgaben für Schulbücher, Hefte, Stifte und andere Materialien, die für den Schulbesuch erforderlich sind. Dies gilt besonders, wenn Ihr Kind auf eine Privatschule geht oder spezielle Lernmittel benötigt.

6. Tipp: Steuerliche Absetzung von Fahrtkosten

Falls Sie oder Ihr Kind täglich weite Strecken zur Schule oder zur Betreuungseinrichtung zurücklegen, können Sie die Fahrtkosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen. Hierbei ist es wichtig, alle Fahrtbelege zu sammeln und korrekt anzugeben, um die Kosten vollständig geltend zu machen.

7. Tipp: Erhöhung der Pauschale für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Wenn Sie alleinerziehend sind und in einem Haushalt mit mindestens einem Kind leben, können Sie diesen Steuerfreibetrag beanspruchen. Das bedeutet, Sie zahlen weniger Steuern und haben mehr Geld zur Verfügung.