Neben dem geläufigen Kinder- und Betreuungsgeld bestehen einige staatliche Zuschüsse, welche nur bei wenigen Eltern bekannt sind. Die Mami & Papi Redaktion hat für Sie die sieben attraktivsten Tipps zusammgestellt über die sich Ihr Sparschwein freuen wird.
von Mami & Papi Redaktion
1. Tipp: Rückerstattung von Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr
Die Kinderbetreuung kann bis zum 14. Lebensjahr steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählen Kosten welche durch den Besuch eines Kindergartens, der Kinderkrippe, dem Einsatz einer Tagesmutter oder eines Au-Pair-Mädchens entstehen. Passen die Großeltern auf Ihr Kind auf? Dann können Sie einen Vertrag mit einem festgelegten Lohn mit Ihren Eltern vereinbaren und die Kosten steuerlich absetzen. Der Vertrag und der Überweisungbeleg gilt hier als Quittung. Kosten für ein Babysitter können nur bei einem steuerpflichtigen Babysitter geltend gemacht werden, wenn dieser dies als in Gewerbe betreibt kann dieser eine Rechnung Ihnen ausstellen, welche sie einreichen können.